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Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Für Beratungs- und Koordinationsleistungen von Ing. Mst. Klaus Manhartsgruber, Projektkoordination & Raumgestaltung, Weingartshofstraße 23/7, A-4020 Linz.

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

  1. 1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Beratungs- und Koordinationsleistungen zwischen Ing. Mst. Klaus Manhartsgruber (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. 1.2Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Geschäft tätigt, das nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. 1.3Der Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde. Diese AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht neuerlich hingewiesen wird.
  4. 1.4Mündliche Auskünfte vor Vertragsabschluss stellen keine bindenden Angebote dar. Mündliche Vereinbarungen werden verbindlich, sobald eine Partei diese schriftlich bestätigt und die andere Partei nicht binnen fünf Werktagen widerspricht.

2. Leistungsumfang und Abgrenzung

  1. 2.1Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich beratende und koordinierende Leistungen im Bereich Innenausbau und Raumgestaltung, insbesondere:
    • Beratung bei Planung und Organisation des Innenausbaus,
    • Koordination und Terminabstimmung zwischen den beteiligten Professionisten,
    • Unterstützung bei technischen Entscheidungen auf Basis fachlicher Praxiserfahrung,
    • Begleitung des Auftraggebers bis zur Übergabe.
  2. 2.2Der Auftragnehmer übernimmt keine Leistungen, die reglementierten Gewerben vorbehalten sind. Insbesondere erbringt er keine Tätigkeiten eines Baumeisters, Architekten, Innenarchitekten oder Ziviltechnikers, keine Einreich-, Ausführungs- oder Tragwerksplanung, keine statischen Berechnungen, keine Bauleitung oder örtliche Bauaufsicht im Sinne der Bauordnung und keine handwerkliche Ausführung von Gewerken.
  3. 2.3Verträge mit ausführenden Unternehmen (Professionisten) kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Professionisten zustande. Der Auftragnehmer tritt weder als General- noch als Subunternehmer auf und übernimmt keine Erfüllungs- oder Gewährleistungshaftung für Leistungen Dritter.
  4. 2.4Der Auftragnehmer schlägt beizuziehende Professionisten nach bestem Wissen vor; die Auswahlentscheidung und die Beauftragung obliegen dem Auftraggeber.
  5. 2.5Eine Vertretung des Auftraggebers gegenüber Behörden oder Dritten erfolgt ausschließlich aufgrund gesonderter schriftlicher Bevollmächtigung.
  6. 2.6Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen in eigener Person oder durch von ihm ausgewählte qualifizierte Personen.

3. Vertragsabschluss

  1. 3.1Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. 3.2Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch einvernehmliche Aufnahme der Tätigkeit zustande.

4. Rücktrittsrecht für Verbraucher

  1. 4.1Wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers (z. B. in der Wohnung des Auftraggebers oder auf der Baustelle) oder im Fernabsatz (z. B. per E-Mail oder Telefon) geschlossen, steht dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu.
  2. 4.2Der Rücktritt bedarf keiner Begründung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Ein Musterformular wird gemeinsam mit der gesonderten Rücktrittsbelehrung zur Verfügung gestellt.
  3. 4.3Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Auftragnehmer — auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers sowie nach dessen Bestätigung, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben — noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung begonnen hat und die Leistung sodann vollständig erbracht wurde.
  4. 4.4Beginnt der Auftragnehmer auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung und tritt der Verbraucher danach zurück, gebührt dem Auftragnehmer ein dem bereits erbrachten Leistungsanteil entsprechender Betrag.
  5. 4.5Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt 50 Euro nicht übersteigt, besteht kein Rücktrittsrecht.
  6. 4.6Weitere Einzelheiten und Ausnahmen ergeben sich aus der gesonderten Rücktrittsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsabschluss ausgehändigt wird.

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

  1. 5.1Das Honorar wird als Stundensatz, Tagsatz oder Pauschale vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand gegen Nachweis.
  2. 5.2Alle Beträge verstehen sich in Euro. Eine allfällig anfallende Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.
  3. 5.3Fahrtzeiten und Fahrtkosten außerhalb des Großraums Linz werden nach gesonderter Vereinbarung verrechnet.
  4. 5.4Bei längerfristigen Beauftragungen ist der Auftragnehmer zur Legung monatlicher Teilrechnungen nach Leistungsfortschritt berechtigt.
  5. 5.5Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  6. 5.6Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Die gesetzlichen Verzugszinsen gegenüber Unternehmern bleiben davon unberührt.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. 6.1Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Pläne und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
  2. 6.2Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden und die Einholung von Genehmigungen hat der Auftraggeber fristgerecht, eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu veranlassen. Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit des § 1168a ABGB unberührt.
  3. 6.3Werden vom Auftraggeber Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist. Der Auftragnehmer prüft die Angaben im Rahmen seiner fachlichen Möglichkeiten und weist auf erkennbare Fehler, Unklarheiten oder Risiken hin.
  4. 6.4Vor Ort nicht erkennbare Gegebenheiten (z. B. versteckte Leitungen, Wandstärken, Zustand der Bausubstanz) können erst im Zuge der Arbeiten festgestellt werden.
  5. 6.5Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der Auftragnehmer zu vereinbarten Terminen Zugang zum Objekt bzw. zur Baustelle hat.
  6. 6.6Der Auftraggeber wird ersucht, auf Anfragen des Auftragnehmers binnen 10 Werktagen zu antworten. Erhält der Auftragnehmer trotz mehrfacher Kontaktaufnahme länger als vier Wochen keine Rückmeldung, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig abzurechnen.

7. Termine und Fristen

  1. 7.1Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. 7.2Verzögerungen, die auf Leistungen Dritter, behördliche Verfahren, Witterungseinflüsse oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

8. Gewährleistung

  1. 8.1Es gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Der Auftragnehmer gewährleistet die fach- und sachgerechte Erbringung seiner Beratungs- und Koordinationsleistungen.
  2. 8.2Eine Gewährleistung für Werkleistungen der beteiligten Professionisten wird nicht übernommen; entsprechende Ansprüche richten sich ausschließlich gegen das jeweils ausführende Unternehmen (siehe Punkt 2.3).
  3. 8.3Ist der Auftraggeber Unternehmer, so gilt die Rügepflicht gemäß § 377 UGB, begründet ein unwesentlicher Mangel keine Gewährleistungsansprüche und hat der Auftragnehmer die Wahl der Art der Behebung.

9. Haftung

  1. 9.1Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit), nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie bei ausdrücklichen Garantiezusagen.
  2. 9.2Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare Schäden.
  3. 9.3Eine Haftung für Leistungen, Verzögerungen oder Mängel der beteiligten Professionisten ist ausgeschlossen.
  4. 9.4Für Schäden, die aus der unterlassenen oder verspäteten Einholung erforderlicher Bewilligungen durch den Auftraggeber entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.

10. Verschwiegenheit und Datenschutz

  1. 10.1Der Auftragnehmer behandelt alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich.
  2. 10.2Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung und -abwicklung verarbeitet (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Auftragsabwicklung erforderlich ist.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. 11.1Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.
  2. 11.2Ist der Auftraggeber Unternehmer, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes des Auftragnehmers vereinbart.

12. Schlussbestimmungen

  1. 12.1Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. 12.2Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dies nicht zu einer unzumutbaren Härte führt.